Achim Biesenbach - Praxis für Psychotherapie - Hilden

Kosten

Auf der Grundlage des neu geschaffenen Psychotherapeutengesetzes, das seit 1999 in Kraft getreten ist, sind alle Krankenkassen gesetzlich verpflichtet, Psychotherapien bei Psychologischen Psychotherapeuten zu finanzieren. Voraussetzung für die Übernahme der Kosten ist die Anerkennung der Symptomatik als Krankheit im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB V), in dem alle Rechtsgrundlagen festgelegt sind. Die Krankenkasse bezahlt danach in der Regel nur sogenannte "Richtlinientherapien": die analytische Therapie, die tiefenpsychologisch fundierte Therapie und die Verhaltenstherapie.

Ich rechne als zugelassener Psychologischer Psychotherapeut über die Versicherungskarte ab, in diesem Fall ist keine Zuzahlung notwendig. 

Als Versicherter einer Privatkasse kommt es auf den Vertrag an, den Sie mit Ihrem Versicherer abgeschlossen haben. Die Kostenübernahme erfolgt hier auf Rechnung, wobei sich der Honorarsatz an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten orientiert. Als Selbstzahler bleiben Sie von allen Formalitäten verschont. Sie unterliegen bei der Wahl der Therapiemethode keinerlei Beschränkungen. Sie entrichten das im Einzelfall besprochene Honorar wie vereinbart an den Therapeuten.